
1.
Für alle Teilnehmer der Eishockey Landesliga Nord Bruck gelten die Regeln nach Statuten des ÖEHV.
1.1. Teilnahmeberechtigung:
Die Teilnahme an der Eishockey Landesliga Nord Bruck ist nur Mannschaften möglich, die sich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ordnungsgemäß als "Verein" (Obmann, Stellvertreter, Kassier etc.) anmelden.
2. Spieleranzahl:
Pro Mannschaft dürfen maximal 30 Spieler mittels Kaderliste für die Meisterschaft genannt werden. Pro Spiel dürfen maximal 22 Spieler eingesetzt werden. Die Mindestanzahl für die Durchführung eines Spieles beträgt 1 Tormann und 6 Feldspieler. Bei Einsetzen eines nicht berechtigten Spielers wird das Spiel mit 5:0 und 2 Punkten für die gegnerische Mannschaft strafverifiziert. Wenn jedoch beide Mannschaften nachweislich manipulieren werden keine Punkte vergeben und es kann zu einer zusätzlichen Strafe (OK) kommen.
3. Spielerpass:
Die Teilnahme an der Eishockey Landesliga Nord Bruck ist nur mit gültigem Spielerpass möglich. Die Ausstellung der Spielerpässe erfolgt durch das Organisationskomitee.
4. Spieleranmeldung:
4.1. Neuanmeldung:
Anmeldeschluss ist der 1. Oktober des laufenden Jahres d. h. die Kaderliste muss bis zu diesem Termin bei Frau Hillbrand abgegeben sein.
4.2. Übertritt:
Die Übertrittszeit für alle Spieler endet grundsätzlich am 1. Oktober des laufenden Jahres. Beim Übertritt von einem Verein zum anderen ist mit dem Spielerpass ein Übertrittsschein vorzulegen. Der Übertrittsschein ist sowohl vom Verantwortlichen des ehemaligen als auch des neuen Vereines sowie vom betreffenden Spieler zu unterschreiben (Unterschrift des ehemaligen Vereines entfällt, wenn sich dieser aufgelöst hat). Ein Übertritt zu einem anderen Verein darf einem Spieler nur dann verwehrt werden, wenn dessen finanzielle und ausrüstungsmäßige Situation beim ehemaligen Verein nicht abgeklärt ist (z. Bsp. Schulden an Mitgliedsbeiträgen, Einbehaltung von Ausrüstung etc.)
4.3.
Der Wechsel eines Spielers von einem Verein zum anderen ist nach Anmeldeschluss bzw. während der laufenden Meisterschaft grundsätzlich nicht möglich. Ein Tormann darf nach genannt werden, sofern er nicht als Tormann oder Spieler bei einem anderen Verein der betreffenden Liga gespielt hat.
5. Spielzeit:
Die Spielzeit beträgt 3 mal 25 Minuten brutto. Die beiden letzten Spielminuten sind Nettospielzeit.
6. Austragungsmodus:
Laut OK-Beschluss (siehe Durchführungsmodus).
7. Spielabsagen:
Sind nur durch die anwesenden Schiedsrichter und OK-Entscheid bzw. bei vorherrschender Schlechtwetterlage nach Rücksprache mit der Stadionverwaltung und dem Schiri-Besetzungsreferenten möglich. Spielverschiebungen aus vereinsinternen Gründen sind nicht zulässig!
7.1. Ersatztermine:
Witterungsbedingte abgesagte Spiele werden in der Reihenfolge der Absagen nachgetragen.
8. Dressen:
Der laut Spielauslosung erstgenannter Verein hat Dressenwahl. Um Probleme bei einem Spiel mit ähnlichfarbigen Dressen auszuweichen ist der jeweilige zweitgenannte Verein verpflichtet, eine zweite Garnitur andersfarbigen Dressen zum Spiel mitzubringen oder sich zumindest rechtzeitig mit dem erstgenannten Verein bzw. Gegner abzusprechen. Die Eishockey Landesliga Nord Bruck Auswahldressen sind keine Zweitdressen und werden dafür auch nicht ausgegeben.
9. Schiedsrichter:
Die Spiele werden nach Möglichkeit immer von zwei Schiedsrichtern geleitet und werden diese ausschließlich vom Besetzungsreferenten nominiert. Erforderlichenfalls können einzelne entscheidende Spiele auch von einem Hauptschiedsrichter (Head) und zwei Linesman geleitet werden. Die Ablehnung eines Schiedsrichters durch einen Verein ist nicht zulässig. Die Schiedsrichter sind verpflichtet schwarze Hose und Helm zu tragen.
9.1.
Die Schiedsrichtergebühr richtet sich nach den Tarifen der Eishockeyschiedsrichter "Landesreferat Steiermark" und ist bereits in der gesamten Teilnahmegebühr für die Eishockey Landesliga Nord - Bruck inkludiert.
10. Strafen:
Zeitstrafen zu 3 Minuten oder 5 Minuten brutto, Disziplinarstrafen zu 10 Minuten sowie Spieldauerdisziplinarstrafen, welche den Ausschluss für den Rest der Spielzeit nach sich ziehen. Bei schweren Disziplinarstrafen und Matchstrafen, welche ebenfalls den Ausschluss für den Rest der Spielzeit bewirken, wird über den betreffenden Spieler vom Strafausschuss (Ing. Klaus Winter) die jeweilige Sperre für mindestens ein bzw. mehrere Spiele verhängt. Bei der zweiten Spieldauerdisziplinarstrafe in der laufenden Saison ist der betreffende Spieler automatisch für das nächste Spiel gesperrt.
10.1.
Gemäß den Stuten des ÖEHV werden bei verhängten "Schweren Disziplinarstrafen und bei Matchstrafen" über den Verein des betreffenden Spielers oder Funktionärs jeweils € 30,- Geldstrafe verhängt. Dieses Strafgeld ist vor dem nächsten Ligaspiel einzuzahlen. Widrigenfalls gibt es keine Spielberechtigung für den betreffenden Spieler und dessen Mannschaft. Die betreffenden Strafgelder werden in die Ligakassa eingezahlt und kommen somit der Eishockey Landesliga Nord Bruck zugute.
10.2.
Etwaige Sperren eines Spielers, die mehr Spiele betragen, als noch in der laufenden Meisterschaft nicht automatisch getilgt, sondern muss die restliche Sperre in der folgenden Meisterschaft bzw. Saison abgebüßt werden, auch wenn der betreffende Spieler mittlerweile den Verein gewechselt hat.
11. Spielberichte:
Die zweitgenannte Mannschaft hat den Spielbericht deutlich lesbar in Blockbuchstaben mit Kugelschreiber als erster auszufüllen und anschließend der erst genannten Mannschaft zu übergeben. Der Mannschaftsführer der erst genannten Mannschaft hat den ausgefüllten Spielbericht spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn den amtierenden Schiedsrichtern zur Kontrolle auszuhändigen. Jede Mannschaft erhält nach dem Spiel einen Durchschlag des Spielberichtes.
11.1.
Sollte ein Spieler, welcher nicht am Spielbericht vermerkt ist, ein Tor erzielen oder einen Assist zu einem Tor geben, so wird unmittelbar nach einem erzieltem Tor, dieses Tor aberkannt und der Spieler muss für den Rest des Spieles ausscheiden. Bei Spielbeginn nicht anwesende Spieler dürfen am Spielbericht eingetragen werden, zumal sie jederzeit bei deren Erscheinen an dem Spiel teilnehmen können. Wenn das Spiel bereits angepfiffen wurde, kann ein nicht am Spielbericht aufscheinender Spieler nicht mehr nachgetragen werden.
12. Spielregeln:
Jeder Verein hat sich über die geltenden Regeln des OEHV selbst zu informieren (Regelbücher können beim Sekretariat des ÖEHV unter der Tel. Nr. 01/2020020-0 angefordert werden).
13.
Für Diebstahl und Verletzungen jeglicher Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Teilnahme an der Meisterschaft erfolgt auf eigene Gefahr und jeder Mannschaftsführer bestätigt mit seiner Unterschrift seine Spieler über die Nichthaftung zu informieren.
14. Nichtantreten:
Sollte ein Verein zu einem Meisterschaftsspiel mit zu wenigen Spielern (Mindestanzahl = 6 Spieler und 1 Torhüter) oder gar nicht antreten, wird nach einer Wartezeit von zehn Minuten das Spiel mit 5:0 für den Gegner strafverifiziert und wird der sich verfehlende Verein mit einer Konventionalstrafe von € 20,- bei zu wenig, bzw. € 40,- wenn kein Spieler anwesend ist, bestraft. Der verfehlende Verein bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Konventionalstrafe nicht spielberechtigt.
15. Auslosung:
Die Auslosung erfolgt vor Meisterschaftsbeginn nach Feststehen der Spieltermine bei einer gemeinsamen Ligasitzung.
16. Spielberechtigung:
Sämtliche Spieler, die keinem Verein des ÖEHV (1. bzw. 2. Division) aktiv gespielt haben, ausgenommen Landesligaspieler (Amateur), Miniknabenspieler (bis 12 Jahre), auch wenn sie bereits bei den Knaben eingesetzt waren, und Knabenspieler (bis 14 Jahre) vom Jahrgang 1992 und jünger die bei keinem Bundesliga- oder Nationalligaverein gemeldet sind, sind spielberechtigt. In der Eishockey Landesliga Nord - Bruck sind jene so genannte Profis, die in der vorherigen Saison schon bei diesem Verein gespielt haben bzw. auf der Kaderliste vermerkt waren, nur bei diesem Verein spielberechtigt (einstimmiger Beschluss). Als neue Spieler für die Saison 2005/06 sind laut einstimmigen Ligabeschluss, nur mehr "Amateure", das sind Spieler die nie in der 1. oder 2. österreichischen Liga sowie Regionalliga in der Kampfmannschaft oder Jugend bzw. Knaben (ausgenommen Miniknaben, die auch schon bei den Knaben eingesetzt waren) gespielt haben, spielberechtigt. Einsprüche (laut Kaderliste Homepage) von anderen Vereinen müssen schriftlich an das OK bis 31.10.2005 erfolgen.
17. Alterslimit:
Vollendetes 15. Lebensjahr (Eltern bzw. Erziehungsberechtigte übernehmen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr durch Ihre Unterschrift am Spielerpass die Haftung für ihre Kinder bzw. Jugendlichen). Für diese Jugendlichen ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, wonach der Spieler für die Ausübung des Kampfsportes körperlich geeignet ist, erforderlich. Außerdem ist für diese jugendlichen Spieler (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ein Vollgesichtsschutz (Vollvisier) zwingend vorgeschrieben.
18. Spielabbruch:
18.1.
Kommt es durch schlechte Witterung oder einen Lichtausfall nach zwei Drittel der Spielzeit zu einem Spielabbruch, zählt das Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruches (resultatsmäßige Beglaubigung).
18.2.
Wird ein Spiel aus o. a. Gründen vor Beendigung des 2. Drittels abgebrochen, kommt es zu einer Neuaustragung.
18.3.
Kommt es aufgrund einer Massenrauferei oder wegen Schiedsrichterinsultierung zu einem Spielabbruch, entscheidet der Strafsenat.
18.4.
Tritt eine Mannschaft aus irgendwelchen Gründen während eines Spieles ab, so wird das Spiel entweder mit 5:0 strafverifiziert oder bei einer höheren Tordifferenz resultatsmäßig für die sich nicht verfehlende Mannschaft beglaubigt. Zusätzlich ist vom bestraften Verein eine Konventionalstrafe von € 40,- bis zum nächsten Meisterschaftsspiel zu bezahlen.
18.5.
Wird ein Spiel wegen des Fehlverhaltens einer Mannschaft (Spieler, Funktionär) von den amtierenden Schiedsrichtern abgebrochen wird die Mannschaft zusätzlich zu etwaigen Sperren von Spielern oder Funktionären auch mit einer Konventionalstrafe von € 40,- bestraft und wird das Spiel entweder mit 5:0 strafverifiziert oder bei einer höheren Tordifferenz resultatsmäßig für die sich nicht verfehlende Mannschaft beglaubigt. Der sich verfehlende Verein ist bis zur Bezahlung der Strafe, die vor dem nächsten Ligaspiel zu erfolgen hat, nicht spielberechtigt.
19. Strafsenat:
Dieser ist der MOBA - Referent des Steirischen Eishockeyverbandes (STEHV), Ing. Klaus Winter.
20.
Die definitive Nennung für die Teilnahme an der Meisterschaft 2005/06 hat bis spätestens 20. Juni 2005 schriftlich an die sportliche Leiterin Frau Elisabeth Hillbrand zu erfolgen, wobei zusätzlich als Anzahlung bzw. Teilnahmegarantie ein Betrag von € 400,- an das Ligakonto Sparkasse Bruck - Kapfenberg; Konto Nr.: 00400035416; BLZ: 20805 einzuzahlen ist (Datum des Aufgabestempels). Dieser Betrag gilt als Ausfallhaftung und wird im Falle einer folglichten Nichtteilnahme an der Meisterschaft zu Gunsten der Ligakassa einbehalten. Die Restzahlung hat nach Bekanntgabe der tatsächlichen Teilnahmegebühr bis spätestens 1. Oktober 2005 zu erfolgen. Bei verspäteter Einzahlung wird der betreffende Verein mit einer Konventionalstrafe von € 40,- bestraft.
21. Statistik:
Wird vom Schriftführer der Eishockey Landesliga Nord Bruck, Ing. Jürgen Schablas Tel.: 0664/1803671 für die Liga durchgeführt. Bei etwaigen Fehlern wäre umgehend beim Genannten zu urgieren.
22.
In strittigen Angelegenheiten entscheidet schlussendlich das OK, und hat dieses auch das Recht im Bedarfsfalle Modusänderungen durchzuführen.
Für das Organisationskomitee:
Die sportliche Leiterin:
Elisabeth Hillbrand e. h.